Einigung zur Kfz-Haftpflichtversicherung: Verzicht auf Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler!
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch, 21. Februar 2024, eine Einigung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung erzielt, mit dem EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung umgesetzt werden sollen.
Verzicht auf Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass auf die im parlamentarischen Verfahren hinzugefügten Ergänzungen zur Versicherungspflicht für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h verzichtet wird. Diese Fahrzeuge waren ursprünglich in den Entwurf aufgenommen worden, da sie eine potenzielle Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen können. Der Vermittlungsausschuss kam jedoch zu dem Schluss, dass die bestehenden Regelungen zur Produkthaftung und zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung ausreichend Schutz bieten.
Umsetzung von EU-Vorgaben
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kfz-Haftpflichtversicherung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012. Die Richtlinie soll den Versicherungsschutz für Opfer von Verkehrsunfällen verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Versicherer und Versicherungsnehmer reduzieren.
Weiteres Verfahren
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses muss noch von Bundestag und Bundesrat abschließend beraten und beschlossen werden. Danach kann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und das Gesetz in Kraft treten.
Hinweis:
Dieser Blogbeitrag basiert auf Informationen aus dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses ist noch nicht final, der Bundestag und der Bundesrat können noch Änderungen beschließen.